Was ist eine Dienstobliegenheitserklärung (DOE)?

Eine DOE wird im Bereich der Krankenversicherung bzw. biometrischen Absicherung (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) im Rahmen eines betrieblichen Rahmenvertrags angewand. Sie dient dazu Mitarbeitern, deren Gesundheitszustand nicht ideal ist, die Möglichkeit der Absicherung zu bieten.

Beispielfragen der Versicherer:

  • Ist der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin heute nicht arbeitsunfähig/krankgeschrieben bzw. krankgemeldet und war er/sie in den letzten 2 Jahren (bzw. seit Diensteintritt, soweit der Diensteintritt innerhalb der vergangenen 2 Jahre erfolgte) nicht länger als 4 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig/krankgeschrieben?

  • Haben für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin aktuell und in den letzten 2 Jahren (bzw. seit Diensteintritt, soweit der Diensteintritt innerhalb der vergangenen 2 Jahre erfolgte) keine Wiedereingliederungsmaßnahmen stattgefunden?

  • Liegen Ihnen für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin keine Kenntnisse vor über bestehende Behinderungen (darunter zu verstehen sind Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen nach §2 SGB IX) ?

Über eine DOE wird wesentlich mehr Mitarbeitern die Möglichkeit einer Absicherung geboten als über einen "normalen" Antrag.